AGB

1. Allgemeine Erklärung

Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen
diese Bedingungen als allein verbindlich an.

2. Buchung

a) An – und Restzahlung
Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises sofort zur
Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig. ´

Bei den Hauptsaisonwochen im Jahr (Weihnachten, Silvester, Winterferien und Ostern) ist der Hüttenpreis
zur Gänze binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Bei Buchungssummen unter 1000 € ist der vollständige Betrag ebenfalls innerhalb 7 Kalendertagen nach
Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Die Hüttenkaution von 200 € ist bei Urlaubsantritt vor Ort in Bar an
den jeweiligen Voucher zu bezahlen. Die Höhe und der Fälligkeitstermin der An- und Restzahlung wird
Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung mitgeteilt. Die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
angegebenen Reisepreise sind jene Preise, die für den Privatkunden gültig sind. Bei Buchungen auf
Firmenanschrift werden auf den Privatkunden-Reisepreis 10% Ust aufgeschlagen und der Firma eine
Mehrwertssteuerrechnung ausgehändigt.

b)
Bei Buchungsänderungen bis 90 Tage vor Reiseantritt wird eine Änderungsgebühr von € 25,– berechnet.
Danach treten die unter Pkt. 4 genannten Reisebedingungen in Kraft.

c) Nebenkosten
Zusätzlich zum Hüttenpreis sind vor Ort Nebenkosten für Endreinigung und Strom zu bezahlen. Die Höhe
der Nebenkosten werden in der Buchungsbestätigung näher mitgeteilt. Die Kurtaxe ist generell am
Ferienort zu entrichten, außer sie ist im Reisepreis enthalten.

d) Kaution
Bei Übernahme des Objekts oder des Schlüssels kann von der örtlichen Verwaltung (auch ohne Angabe im
Prospekt) eine Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist. Dieser
Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten
zurückerstattet. Die von uns verrechnete Kaution von Pauschal 200 € ist vor Ort zu bezahlen (Siehe Punkt
2a)

e) Kurzreisezuschlag
Bei Buchung mit einer Reisedauer unter 6 Tagen wird ein Kurzreisezuschlag in Höhe von 20% des
Reisepreises berechnet

f) Internetbuchungen
Buchungen, die via Internet-Homepage getätigt werden, unterliegen ebenfalls unseren Reisebedingungen.
Mit der Buchung per Internet bestätigt der Kunde diese Reisebedingungen gelesen und akzeptiert zu
haben.

3. Leistungen

a)
Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die
vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; aus Landes- oder wortstypischen Gepflogenheiten
können sich Besonderheiten ergeben. Für Angaben in Prospekten von Hotels, Mietobjekten, Ferienorten
und Liftgesellschaften können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren
Vertretungen ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die
Unrichtigkeit der Angaben gekannt oder kennen müssen; Gleiches gilt für Skipassermäßigungen
(Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind
keine Leistungen von uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt
insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten,
Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih etc.

b. Belegung des Mietobjektes
Die Hütte darf nur mit der in Werbung/Internet/Prospekte angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem
3.Lebensjahr zählen als volle Person) belegt werden, überzählige Personen können wir ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Katalogausschreibung hinaus,
muß in der Regel damit gerechnet werden, daß keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende
Wohnungsausstattung vorhanden sind.

c) Grundrisse
Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich
Größe, Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.; daher stellen diese Zeichnungen keine
Beschaffenheitsangaben dar.

d) Haustiere
Das Mitnehmen von einem Haustier insbesondere Hunden ist bis auf Widerruf gestattet.

e) Bezug der Hütte
In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 17.00 Uhr übernehmen und zwischen 08.00 Uhr
und 10.00 Uhr zurückzugeben. Bei Anreiseverzögerung ist die Verwaltung vor Ort unverzüglich zu
verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang
nicht garantiert werden.

f) Benutzung
Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und
Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie
eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet,
einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste
entstandenen Schaden zu ersetzen.

g) Mängel
auch während der Mietzeit entstehende, müssen Sie umgehend bei der örtlichen Verwaltung oder uns
melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der
Verwaltung zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.

h) Zur Grundreinigung
Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle
und das Fegen aller Räume, so daß das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann (auch wenn die
Endreinigung in der Reiseleistung gesondert zu bezahlen ist). Die Endreinigung umfaßt zusätzlich u.a. die
gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC. Sämtliche Angaben auf der unserer
Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht ausdrücklich als
Garantie bezeichnet.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

a) Rücktritt
Bei Rücktritt vom 90. Tag bis 55. Tag vor Mietbeginn wird die Hälfte des Reisepreises berechnet. Bei einem
späteren Rücktritt muß der gesamte Reisepreis bezahlt werden. Wird ein Ersatzmieter zu den gleichen
Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gefunden, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des
Mietpreises berechnet, es sei denn, Sie weisen uns einen geringeren Aufwand nach; die Mindestgebühr
beträgt hier jedoch € 50,-. Wird ein Ersatzmieter zu anderen Mietbedingungen gefunden und daher vom
neuen Mieter durch uns weniger als nach dem ursprünglichen Mietvertrag eingenommen, wird Ihnen der
Differenzbetrag zwischen dem alten und neuen Mietpreis zuzüglich der Umbuchungsgebühr nach voriger
Bestimmung in Rechnung gestellt. Ihnen bleibt jedoch der Nachweis geringerer Aufwendungen von uns
oder eines uns entstandenen geringeren Schadens vorbehalten. Stornierungen müssen an uns immer
schriftlich mitgeteilt werden.

b) Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen.
Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein, Sie haften aber uns
gegenüber mit dem Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und Umbuchungsgebühr.
Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem
sie schriftlich bei uns vorliegen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet
und auf unserer Homepage.Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Reiseantritt selbstverständlich informiert wird. Abweichungen und
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reiseleistung nicht
beeinträchtigen. Preisänderungen in den letzten 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht mehr zulässig. Kann
das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden,
können wir vom Vertrag zurücktreten. Bitte beachten Sie, daß sich bei Buchungen, die die kommende
Winter- bzw. Sommersaison betreffen zusätzlich zu den Preisen auch die Nebenkosten sowie
Ausschreibung der einzelnen Objekte ändern können.

6. Gewährleistung

Beschwerden oder Mängel teilen Sie uns bitte unverzüglich nach der Ankunft, unter Umständen nach
Schlüsselübergabe mit. Nur so können gegebenenfalls Mängel umgehend abgeschafft werden.

7. Mängel

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen
oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht
wurde unbeschadet Ihrer sonstigen Rechte gemäß § 651f BGB.

8. Mitwirkungspflicht
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die
Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung
nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor,
wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben
ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden Ihrerseits weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig noch dadurch herbeigeführt haben. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen
außerhalb unseres Einflußbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren
Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im
Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige
Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen durch Höhere
Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt
können Sie jedoch verlangen, daß die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen angepaßt werden,
soweit dies möglich und uns zumutbar ist. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisediebstahls-,
Krankheits- und Unfallversicherung. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt werden und im Katalog oder Internet
dementsprechend gekennzeichnet sind.

10. Pass – Visa und Gesundheitsbestimmungen

Für nicht österr. Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von uns bedingt
sind.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen.
Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 10 nicht
verbunden.

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